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Suche dringend eine(n) Anwalt mit Zulassung am VG Freiburg und Verwaltungsgerichtshof BW

 

Sachstand:  Ich habe beim VG Freiburg einen Antrag auf Beschussfassung eines Ordnungsgeldes über € 800 gegen eine Staatsanwältin eingereicht, die mir ein gänzlich unverständiches Schreiben zugesandt hat.  Das war nicht das erste unverständliche Schreiben, in dem lediglich ein Aktenzeichen , jedoch nicht die angezeigte Straftat mit Beschuldigtem ersichtlich war.

Ein Problem, dass nicht nur Bürger mit den Behörden haben sondern auch Anwälte, die mir das sicherlich bestätigen können.

Da ich arbeitsunfähig F20 seit dem Jahr 2005 bin, habe ich zusätzlich zum Sachverhalt als Begründung den § 11 BGG ( Behinderten Gleichstellungsgesetz ) argumentativ beim VG vorgetragen und darauf verwiesen, dass es dazu einige Gutachten gibt, die auch der Staatsanwaltschaft bekannt sind.

Das VG FR hat sofort nach Klageeingang den VWGH angerufen, der meine Beschwerde gegen die Festsetzung des vorläufigen Streiwertes abgeschmettert hat. Zudem hat das VG FR die GESTA Karlsruhe als Verteidiger ernannt. Der OSTA in KA hat sofort an das VG FR geschrieben, dass § 11 BGG nicht relevant sei, obwohl die Sachlage doch deutlich auch in KA bekannt war und ist.

Das VG Freiburg hat am 24.10.2024 meine Klage abgewiesen. Als Steitwert wurden € 5.000 festgesetzt.

Ich bin bereit das notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchzuklagen, weil ich der Meinung bin, dass sehr wohl öffentliches Interesse besteht und durch diese Klage ein Umdenken und Handeln hinsichtlich der Verständlichkeit der Behördenkommunikation mit Bürgern erreicht wird.

 

Sie können sich meine Kalgeschrift mit Ergänzungsschrift hier runterladen. Ferner ist das Urteil auch hier veröffentlicht.

Falls Sie auch daran interessiert sind, das ordentlich Recht gesprochen wird und sie beim VG und VWGH zugelassen sind, kontaktieren Sie mich per Email auf  mark.henrich@t-online.de   oder telefonisch auf 01725828715.

 

Klageschrift                                                                                            Urteil 24.10.2024  Verwaltungsgericht Freiburg

 

Kompletten Unterlagen Akte                        Hecktische-Papiermühle241104.pdf